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   VGH Hessen, 02.03.2005 - 12 TG 455/05   

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VGH Hessen, 02.03.2005 - 12 TG 455/05 (https://dejure.org/2005,29745)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.03.2005 - 12 TG 455/05 (https://dejure.org/2005,29745)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. März 2005 - 12 TG 455/05 (https://dejure.org/2005,29745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine rechtmäßige Ermessensausübung im Rahmen einer Ausweisung; Besitz eines Aufenthaltsrechts nach dem ARB 1/80

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ARB Nr. 1/80 Art. 7 S. 1; ARB Nr. 1/80 Art. 14; EMRK Art. 8
    Ausweisung, Türken, Arbeitnehmer, Familienangehörige, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Schutz von Ehe und Familie, Haft, Entscheidungszeitpunkt, Ist-Ausweisung, Regelausweisung, Ermessensausweisung, Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2005 - 12 TG 455/05
    Hiernach unterfällt der Antragsteller dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 EMRK und seine Ausweisung bedarf der Rechtfertigung nach Art. 8 Abs. 2 EMRK, wobei bei volljährigen Kindern, die nicht auf Grund besonderer Umstände auf die Unterstützung von Eltern oder Geschwistern angewiesen sind, das Gewicht des Schutzes der Familieneinheit geringer ist als bei einem tatsächlich gelebten Familienleben zwischen Eltern und minderjährigen Kindern (siehe BVerfG, a.a.O.; Hess. VGH, 14.01.2004 - 12 TG 3221/03 -, InfAuslR 2004, 147; siehe ferner EGMR, 02.08.2001 - 54273/00 -, InfAuslR 2001, 476).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2005 - 12 TG 455/05
    Hieraus ergibt sich, dass der Antragsteller, weil er ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 besitzt, nur noch nach den für Unionsbürger geltenden materiellen Grundsätzen und nur noch auf der Grundlage einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung gem. §§ 45, 46 AuslG (jetzt: § 55 AufenthaltsG) ausgewiesen werden darf (siehe dazu im Einzelnen: BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29/02 -, InfAuslR 2005, 26, m.w.N. aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2005 - 12 TG 455/05
    Nach der einhelligen Auslegung durch die maßgebliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umfasst der Begriff des Familienlebens die Beziehungen zwischen Eltern und ihren Kindern unabhängig vom Alter der Kinder, und staatliche Maßnahmen, die in dieses Recht eingreifen, bedürfen der Rechtfertigung nach Art. 8 Abs. 2 EMRK (siehe die Nachweise bei Meyer-Ladewig, EMRK, Handkommentar, Art. 8 EMRK Rdnr. 18; siehe ferner die Wiedergabe der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 8 EMRK bei BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03 -, EuGRZ 2004, S. 317 ff. (319, rechte Spalte).
  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2005 - 12 TG 455/05
    Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, 11.11.2004 - C 487/02, InfAuslR 2005, 13) ist inzwischen geklärt, dass auch volljährig gewordene Kinder eines türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedsstaats angehört oder angehört hat, von Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 erfasst werden, wenn diese im Aufnahmemitgliedstaat geboren sind und stets dort gewohnt haben und ferner, dass die Rechte aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 nicht durch die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, die mit längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt verbunden ist, verloren gehen sowie schließlich, dass es Art. 14 ARB 1/80 gebietet, in diesen Fällen auch Tatsachen zu berücksichtigen, die nach dem Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides eingetreten sind und für den Betroffenen sich günstig auswirken (siehe zu dieser Rechtsprechung des EuGH bereits Hess. VGH, 29.12.2004, 12 TG 3649/04).
  • VGH Hessen, 29.12.2004 - 12 TG 3649/04

    Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger, die ein Aufenthaltsrecht nach

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2005 - 12 TG 455/05
    Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, 11.11.2004 - C 487/02, InfAuslR 2005, 13) ist inzwischen geklärt, dass auch volljährig gewordene Kinder eines türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedsstaats angehört oder angehört hat, von Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 erfasst werden, wenn diese im Aufnahmemitgliedstaat geboren sind und stets dort gewohnt haben und ferner, dass die Rechte aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 nicht durch die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, die mit längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt verbunden ist, verloren gehen sowie schließlich, dass es Art. 14 ARB 1/80 gebietet, in diesen Fällen auch Tatsachen zu berücksichtigen, die nach dem Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides eingetreten sind und für den Betroffenen sich günstig auswirken (siehe zu dieser Rechtsprechung des EuGH bereits Hess. VGH, 29.12.2004, 12 TG 3649/04).
  • VGH Hessen, 14.01.2004 - 12 TG 3221/03

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Assoziationsberechtigte, Zukunftsprognose,

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2005 - 12 TG 455/05
    Hiernach unterfällt der Antragsteller dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 EMRK und seine Ausweisung bedarf der Rechtfertigung nach Art. 8 Abs. 2 EMRK, wobei bei volljährigen Kindern, die nicht auf Grund besonderer Umstände auf die Unterstützung von Eltern oder Geschwistern angewiesen sind, das Gewicht des Schutzes der Familieneinheit geringer ist als bei einem tatsächlich gelebten Familienleben zwischen Eltern und minderjährigen Kindern (siehe BVerfG, a.a.O.; Hess. VGH, 14.01.2004 - 12 TG 3221/03 -, InfAuslR 2004, 147; siehe ferner EGMR, 02.08.2001 - 54273/00 -, InfAuslR 2001, 476).
  • VG Berlin, 09.03.2009 - 16 A 125.08

    Rechtsschutz gegen die Ausweisung eines straffälligen türkischen

    Auch ansonsten wird diese Frage - soweit ersichtlich - in Rechtsprechung und Literatur nicht gestellt, es wird zumeist lediglich von "Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers" gesprochen (exemplarisch BVerwG, Urteil vom 9. August 2007 - 1 C 47.06 -, BVerwGE 129, 162 [163, 165]; Hess. VGH, Beschluss vom 2. März 2005 - 12 TG 455/05 -, InfAuslR 2005, 184; Hailbronner, a.a.O., Art. 7 Rn. 3).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem 3. August 2004 können türkische Staatsangehörige mit einem Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei nur auf der Grundlage einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung ausgewiesen werden (BVerwG, Urteil vom 3. August 2004 - 1 C 29/02 -, BVerwGE 121, 315 [319 ff.]; vom 13. September 2005 - 1 C 7.04 -, BVerwGE 124, 217 [225 f.]; vom 6. Oktober 2005 - 1 C 5/04 -, BVerwGE 124, 243 [205 f.]; siehe Hess. VGH, Beschluss vom 2. März 2005 - 12 TG 455/05 -, InfAuslR 2005, 184 [185]).

  • VG Karlsruhe, 15.09.2005 - 6 K 4214/03

    Übereinstimmung landesrechtlicher Regelungen über die Zuständigkeit in

    Denn auch wenn der Kläger im Bundesgebiet geboren worden ist, ist er im Sinne dieser Regelung als Familienangehöriger eines dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedsstaats angehörenden türkischen Arbeitnehmers, nämlich seines Vaters, der bereits vor der Geburt des Klägers als Gastarbeiter in Deutschland lebte, anzusehen (vgl. EuGH, Urt. v. 11.11.2004, a.a.O.; Hess. VGH, Beschl. v. 02.03.2005, InfAuslR 2005, 184).

    Diese Rechtsstellung ist auch weder durch die Inhaftierung des Klägers noch durch seine am 03.06.2005 erfolgte Abschiebung erloschen (EuGH, Urt. v. 16.03.2000, Rs. Ergat, C-329/97, NVwZ 2000, 1277, Urt. v. 07.07.2005, Rs. Aydinli, C-373/03, AuAS 2005, 182 und Urt. v. 07.07.2005, Rs. Dogan, C-383/03; Hess. VGH, Beschl. v. 02.03.2005, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urt. v. 14.01.2005 - 6 K 1763/03 - ).

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